Krankenfahrt mit dem Taxi
Wann die Krankenkasse eine Taxifahrt bezahlt, welche Unterlagen nötig sind und wie hoch der Eigenanteil ausfällt.
Stand: 14.08.2026 · Lesezeit rund 6 Minuten · Grundlage: 486 Tarifgebiete in der eigenen Datenbank
Fahrten zu einer Behandlung können von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Sie sind dann keine gewöhnliche Taxifahrt, sondern eine verordnete Krankenfahrt. Grundlage ist eine ärztliche Verordnung, in vielen Fällen zusätzlich eine Genehmigung der Kasse.
Wer bekommt Krankenfahrten bezahlt?
Übernommen werden vor allem Fahrten zu stationären Behandlungen sowie Fahrten, die aus medizinischen Gründen zwingend nötig sind. Bei Fahrten zu ambulanten Behandlungen ist eine vorherige Genehmigung der Kasse die Regel; sie kommt etwa bei Dialyse, Bestrahlung oder Chemotherapie in Betracht sowie bei dauerhaft stark eingeschränkter Mobilität. Da die Voraussetzungen im Einzelfall unterschiedlich beurteilt werden, ist das Gespräch mit Arztpraxis und Kasse der sicherste Weg.
Der Ablauf in fünf Schritten
- In der Arztpraxis die Verordnung einer Krankenfahrt ausstellen lassen.
- Wenn nötig, die Genehmigung der Krankenkasse einholen, möglichst vor der ersten Fahrt.
- Ein Taxiunternehmen wählen, das mit den Kassen abrechnet, und die Verordnung ankündigen.
- Bei der Fahrt die Verordnung mitnehmen und unterschreiben.
- Den Eigenanteil im Fahrzeug zahlen, den Restbetrag rechnet der Betrieb mit der Kasse ab.
Eigenanteil
Üblich ist ein Eigenanteil von zehn Prozent der Fahrkosten, mindestens fünf und höchstens zehn Euro je Fahrt, nie mehr als die Fahrt selbst kostet. Wer von der Zuzahlung befreit ist, legt den Befreiungsnachweis vor. Hin- und Rückfahrt gelten als zwei Fahrten.
Was die Kasse nicht zahlt
Nicht übernommen werden in der Regel Fahrten ohne Verordnung, Fahrten zu Terminen ohne medizinische Notwendigkeit sowie Umwege und Zwischenstopps für private Erledigungen. Wird eine Fahrt abgelehnt, gilt der normale Tarif; wie er sich zusammensetzt, steht in Taxitarif verstehen.
Praktische Hinweise
- Regelmäßige Behandlungen als Serie verordnen lassen, das erspart Einzelanträge.
- Abholzeit am Ende der Behandlung mit Puffer angeben, damit keine Wartezeit anfällt. Siehe Wartezeit und Standgeld.
- Bei Rollstuhl oder Trage das passende Fahrzeug ausdrücklich anfordern.
- Belege und Quittungen sammeln, siehe Quittung und Rechnung.
Diese Seite gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung durch Arztpraxis oder Krankenkasse. Maßgeblich sind die Vorgaben der jeweiligen Kasse.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse eine Taxifahrt?
Bei verordneten Krankenfahrten häufig ja. Für Fahrten zu ambulanten Behandlungen ist meist eine vorherige Genehmigung nötig.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei einer Krankenfahrt?
In der Regel zehn Prozent der Fahrkosten, mindestens fünf und höchstens zehn Euro je Fahrt. Befreite Versicherte legen ihren Nachweis vor.
Brauche ich für jede Fahrt eine neue Verordnung?
Bei regelmäßigen Behandlungen kann eine Serienverordnung ausgestellt werden. Sprechen Sie das in der Praxis an.
Muss ich das Taxi selbst bezahlen und bekomme es zurück?
Meist rechnet der Betrieb direkt mit der Kasse ab und Sie zahlen nur den Eigenanteil. Bei Vorleistung reichen Sie Verordnung und Quittung bei der Kasse ein.
Der Rechner nimmt den amtlichen Tarif des Startorts und die tatsächlich gefahrene Strecke.
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