Quittung und Rechnung fürs Taxi
Welche Angaben eine Taxiquittung enthält, wie sie steuerlich verwendet wird und was bei Reisekosten und Dienstfahrten zu beachten ist.
Stand: 14.08.2026 · Lesezeit rund 4 Minuten · Grundlage: 486 Tarifgebiete in der eigenen Datenbank
Auf Verlangen stellt der Fahrer eine Quittung aus. Sie ist die Grundlage für Reisekostenabrechnungen, für den Steuerabzug bei beruflichen Fahrten und für Rückfragen zum Fahrpreis.
Diese Angaben sollte eine Quittung enthalten
- Name und Anschrift des Taxiunternehmens
- Datum und Uhrzeit der Fahrt
- Start und Ziel oder die gefahrenen Kilometer
- Fahrpreis, ausgewiesene Zuschläge und der Gesamtbetrag
- Umsatzsteuer beziehungsweise der Steuersatz
- Kennzeichen oder Konzessionsnummer des Fahrzeugs
- Unterschrift des Fahrers, wenn es kein maschineller Ausdruck ist
Für Kleinbeträge genügt eine Kleinbetragsrechnung mit reduzierten Angaben. Wer die Fahrt über die Firma abrechnet, braucht in der Regel den Empfängernamen erst ab einer höheren Betragsgrenze.
Beruflich veranlasste Fahrten
Taxikosten für Dienst- und Geschäftsreisen sind Reisekosten und werden vom Arbeitgeber erstattet oder in der Steuererklärung als Werbungskosten angesetzt. Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gilt hingegen die Entfernungspauschale. Diese Einordnung ist steuerlich heikel; bei größeren Beträgen lohnt eine Rückfrage in der Lohnbuchhaltung oder beim Steuerberater.
Quittung nachträglich anfordern
Ist die Quittung verloren, hilft ein Anruf beim Betrieb mit Datum, Uhrzeit, Strecke und Betrag. Zentralen können Fahrten häufig zuordnen, wenn die Bestellung über sie lief. Bei Kartenzahlung dient zusätzlich der Kontoauszug als Nachweis.
Fahrten für die Krankenkasse
Bei verordneten Krankenfahrten rechnet das Taxiunternehmen meist direkt mit der Kasse ab, der Eigenanteil wird im Fahrzeug fällig. Was dafür nötig ist, steht in Krankenfahrt mit dem Taxi.
Preis vorher prüfen
Wer eine Fahrt abrechnen muss, sollte den zu erwartenden Betrag kennen. Der Rechner nutzt dafür den amtlichen Tarif des Startorts.
Der Rechner nutzt den amtlichen Tarif des jeweiligen Gebiets und die tatsächliche Fahrstrecke.
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Häufige Fragen
Habe ich Anspruch auf eine Quittung?
Ja, auf Verlangen wird eine Quittung ausgestellt. Fragen Sie am besten direkt beim Bezahlen danach.
Welche Angaben muss eine Taxiquittung enthalten?
Unternehmensdaten, Datum, Strecke oder Kilometer, Fahrpreis mit Zuschlägen, Umsatzsteuer und das Kennzeichen. Bei handschriftlichen Belegen zusätzlich die Unterschrift.
Kann ich Taxikosten von der Steuer absetzen?
Beruflich veranlasste Fahrten zählen zu den Reisekosten. Für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte gilt dagegen die Entfernungspauschale. Im Zweifel bitte steuerlich beraten lassen.
Was tun, wenn die Quittung fehlt?
Beim Taxiunternehmen mit Datum, Uhrzeit und Strecke nachfragen. Bei Kartenzahlung dient der Kontoauszug als zusätzlicher Nachweis.
Der Rechner nimmt den amtlichen Tarif des Startorts und die tatsächlich gefahrene Strecke.
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