Fahrpreis prüfen und reklamieren
Wie man erkennt, ob korrekt abgerechnet wurde, welche Unterlagen helfen und an welche Stelle eine Beschwerde gehört.
Stand: 14.08.2026 · Lesezeit rund 5 Minuten · Grundlage: 486 Tarifgebiete in der eigenen Datenbank
Der Fahrpreis im Taxi ist amtlich festgesetzt. Wer den Eindruck hat, dass zu viel berechnet wurde, kann das nachvollziehen: Tarif, Strecke und Zeit sind überprüfbar.
Schritt 1: Tarif und Aushang
Im Fahrzeug muss der gültige Tarif ausgehängt sein. Vergleichen Sie Grundpreis, Kilometerpreis und Zeittarif mit dem Aushang. Auf der jeweiligen Ortsseite dieser Website stehen dieselben Werte mit Gültigkeitsdatum und Quelle.
Schritt 2: Strecke nachrechnen
Häufigste Ursache für einen unerwartet hohen Betrag ist eine längere Strecke als gedacht oder Standzeit im Verkehr. Rechnen Sie die tatsächliche Route nach, nicht die Luftlinie, und berücksichtigen Sie die Wartezeit. Der Rechner auf dieser Website macht genau das.
Schritt 3: Zuschläge prüfen
Zuschläge sind nur zulässig, wenn die Tarifordnung sie nennt. Ein Blick in die Zuschlagsübersicht zeigt, was üblich ist.
Schritt 4: Quittung sichern
Lassen Sie sich in jedem Fall eine Quittung geben und notieren Sie Kennzeichen, Uhrzeit, Start und Ziel. Ohne diese Angaben ist eine Reklamation kaum durchsetzbar. Welche Angaben dazugehören, steht in Quittung und Rechnung.
Schritt 5: An die richtige Stelle wenden
- Zuerst an das Taxiunternehmen oder die Zentrale, die die Fahrt vermittelt hat.
- Bleibt es strittig, an die Genehmigungsbehörde: meist das Ordnungsamt oder die Straßenverkehrsbehörde der Stadt beziehungsweise des Landkreises. Sie überwacht Tarif und Taxameter.
- Bei Verdacht auf ein manipuliertes oder ungeprüftes Taxameter ist zusätzlich die Eichbehörde zuständig.
Was der Fahrer nicht darf
Innerhalb des Pflichtfahrgebiets darf nicht frei verhandelt und nicht über dem Tarif abgerechnet werden. Auch ein unnötiger Umweg ist nicht zulässig; die Route soll wirtschaftlich sein, wenn der Fahrgast keine andere wünscht. Bei Fahrten über das Pflichtfahrgebiet hinaus ist der Preis dagegen frei vereinbar und sollte vorher besprochen werden. Mehr dazu in Lange Fahrten und Fahrten ins Nachbargebiet.
Fehlerhafte Tarifdaten melden
Wenn ein Wert auf dieser Website nicht zum Aushang im Fahrzeug passt, freuen wir uns über einen Hinweis über die Meldefunktion. Jede Meldung wird gegen die amtliche Bekanntmachung geprüft.
Der Rechner nutzt den amtlichen Tarif des jeweiligen Gebiets und die tatsächliche Fahrstrecke.
Zum Taxi-Preisrechner
Häufige Fragen
Wo beschwere ich mich über einen zu hohen Taxipreis?
Zuerst beim Unternehmen oder der Zentrale, danach bei der Genehmigungsbehörde, meist Ordnungsamt oder Straßenverkehrsbehörde der Stadt oder des Landkreises.
Muss der Tarif im Taxi sichtbar sein?
Ja, im Fahrzeug muss der gültige Tarif ausgehängt sein.
Darf der Fahrer einen Pauschalpreis verlangen?
Innerhalb des Pflichtfahrgebiets gilt der amtliche Tarif. Über die Grenzen hinaus ist eine Preisvereinbarung möglich und sollte vor Fahrtbeginn getroffen werden.
Was hilft bei einer Reklamation?
Quittung, Kennzeichen, Uhrzeit, Start und Ziel sowie die nachgerechnete Strecke.
Der Rechner nimmt den amtlichen Tarif des Startorts und die tatsächlich gefahrene Strecke.
Zum Taxi-Preisrechner · Städtevergleich
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