Rechte und Pflichten im Taxi
Beförderungspflicht, Sitzplatzwahl, Anschnallpflicht, Tiere, Rollstuhl – was Fahrgäste verlangen können und was von ihnen erwartet wird.
Stand: 14.08.2026 · Lesezeit rund 5 Minuten · Grundlage: 486 Tarifgebiete in der eigenen Datenbank
Das Taxi ist in Deutschland Teil des öffentlichen Verkehrs. Daraus ergeben sich Pflichten für den Betrieb und einige Regeln für Fahrgäste. Grundlage sind das Personenbeförderungsgesetz und die örtlichen Ordnungen.
Betriebs- und Beförderungspflicht
Innerhalb des Pflichtfahrgebiets muss eine Fahrt grundsätzlich ausgeführt werden. Eine Ablehnung ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei erheblicher Gefahr, bei stark verschmutzter Kleidung, bei aggressivem Verhalten oder wenn die Fahrt gegen Vorschriften verstößt. Zu kurze Strecken sind kein Ablehnungsgrund, siehe Kurzstrecke im Taxi.
Sitzplatz und Anschnallpflicht
Fahrgäste dürfen ihren Sitzplatz frei wählen, solange die Sicherheit nicht beeinträchtigt wird. Die Anschnallpflicht gilt auch im Taxi, ebenso für den Fahrer während der Fahrt.
Kinder
Für Kinder gelten besondere Regeln. Wer mit kleinen Kindern fährt, sollte den Kindersitz bei der Bestellung ausdrücklich verlangen. Einzelheiten stehen in Taxi mit Kind.
Rollstuhl, Gehhilfe, Assistenzhund
Faltbare Rollstühle und Gehhilfen werden mitgenommen. Für einen Rollstuhl, der nicht zusammengelegt werden kann, braucht es ein besonders ausgestattetes Fahrzeug; das muss vorbestellt werden. Blindenführ- und Assistenzhunde fahren immer und kostenfrei mit.
Streckenwahl
Die Route soll zügig und wirtschaftlich sein. Wünscht der Fahrgast eine bestimmte Strecke, ist diese zu fahren. Ein Umweg ohne Absprache ist nicht zulässig.
Rauchen, Essen, Musik
In Taxis gilt Rauchverbot. Ob gegessen werden darf oder welche Musik läuft, ist Sache der Absprache; Rücksicht auf beiden Seiten löst die meisten Fragen.
Fundsachen
Liegengebliebene Gegenstände werden abgegeben. Wenden Sie sich zügig an die Zentrale mit Uhrzeit, Strecke und wenn möglich dem Kennzeichen; die Zuordnung ist dann meist einfach.
Wenn etwas schiefläuft
Bei Streit über den Preis hilft Fahrpreis prüfen und reklamieren. Bei groben Verstößen ist die Genehmigungsbehörde der Stadt oder des Landkreises zuständig.
Der Rechner nutzt den amtlichen Tarif des jeweiligen Gebiets und die tatsächliche Fahrstrecke.
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Häufige Fragen
Darf ein Taxifahrer eine Fahrt ablehnen?
Innerhalb des Pflichtfahrgebiets nur in Ausnahmefällen, etwa bei Gefahr oder bei einem Verstoß gegen Vorschriften. Eine kurze Strecke ist kein Ablehnungsgrund.
Darf ich im Taxi vorne sitzen?
Ja, die Sitzplatzwahl ist frei, solange die Sicherheit nicht beeinträchtigt wird. Die Anschnallpflicht gilt auf allen Plätzen.
Nimmt ein Taxi einen Rollstuhl mit?
Faltbare Rollstühle ja. Für nicht faltbare Rollstühle wird ein speziell ausgestattetes Fahrzeug benötigt, das vorbestellt werden sollte.
Muss ich einen Umweg bezahlen?
Ein Umweg ohne Absprache ist nicht zulässig. Bei Zweifeln lassen Sie sich die Route erklären und prüfen die Abrechnung anschließend nach.
Der Rechner nimmt den amtlichen Tarif des Startorts und die tatsächlich gefahrene Strecke.
Zum Taxi-Preisrechner · Städtevergleich
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Quelle der Preisangaben: eigene Tarifdatenbank, gespeist aus den Taxitarifordnungen der Städte und Landkreise. Alle Angaben ohne Gewähr · Änderung melden