Taxi von Ulm nach Langenau
26,1 km · etwa 24 Minuten Fahrzeit · Tarifgebiet Stadt Ulm
rund 62,71 €
Realistische Spanne 59,57 € bis 68,98 € · Tagtarif, ohne Zuschläge und Wartezeit
Eine Taxifahrt von Ulm nach Langenau ist 26,1 km lang und kostet nach der gültigen Taxitarifordnung von Stadt Ulm etwa 62,71 €. Maßgeblich ist der Tarif des Ortes, in dem du einsteigst.
So kommt der Preis zustande
| Grundpreis | 3,90 € |
| 2 km × 3,80 € | 7,60 € |
| 3 km × 2,30 € (ab km 2) | 6,90 € |
| 21,1 km × 2,10 € (ab km 5) | 44,31 € |
| Summe | 62,71 € |
Zeitfenster: Einheitstarif (rund um die Uhr) (täglich, auch feiertags, ganztags)
Und zurück?
Für die Rückfahrt von Langenau nach Ulm gilt der Tarif des dortigen Abholorts (Alb-Donau-Kreis). Sie kostet rund 77,68 €.
Genauen Preis mit Adresse rechnen
Diese Seite rechnet von Ortsmitte zu Ortsmitte. Mit Straße und Hausnummer wird es genauer: Fahrt Ulm → Langenau im Tarifrechner öffnen.
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Häufige Fragen
Was kostet ein Taxi von Ulm nach Langenau?
Die Fahrt kostet nach der amtlichen Taxitarifordnung von Ulm rund 62,71 € bei 26,1 km Fahrstrecke. Realistisch liegt der Endbetrag zwischen 59,57 € und 68,98 €, weil Ampeln, Umleitungen und die genaue Adresse den Taxameterstand beeinflussen.
Wie lange dauert die Taxifahrt von Ulm nach Langenau?
Für die 26,1 km rechnet der Routendienst mit etwa 24 Minuten reiner Fahrzeit. Im Berufsverkehr dauert es länger.
Welcher Taxitarif gilt auf dieser Strecke?
Es gilt der Tarif des Abholorts, also die Taxitarifordnung für Stadt Ulm. Diese Fassung gilt seit dem 01.04.2026. Auf der Rückfahrt gilt dagegen der Tarif von Alb-Donau-Kreis.
Was kostet die Rückfahrt von Langenau nach Ulm?
Bei gleicher Strecke rund 77,68 €, weil dann der Tarif des Abholorts Langenau gilt.
Ist der angezeigte Preis verbindlich?
Nein. Der Betrag ist ein Schätzwert aus amtlichem Tarif und echter Straßenentfernung. Abgerechnet wird immer das, was das Taxameter am Ende anzeigt. Für Fahrten über die Pflichtfahrzone hinaus darf ein Festpreis vereinbart werden.
Weiter zum Tarif
Tarifquelle: Rechtsverordnung der Stadt Ulm über die Festsetzung der Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen vom 02.03.2026, in Kraft ab 01.04.2026 · gültig ab 01.04.2026 · Strecke berechnet am 14.08.2026
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