Taxi von Gera nach Schmölln
21,6 km · etwa 28 Minuten Fahrzeit · Tarifgebiet Stadt Gera
rund 82,60 €
Realistische Spanne 78,47 € bis 90,86 € · Tagtarif, ohne Zuschläge und Wartezeit
Eine Taxifahrt von Gera nach Schmölln ist 21,6 km lang und kostet nach der gültigen Taxitarifordnung von Stadt Gera etwa 82,60 €. Maßgeblich ist der Tarif des Ortes, in dem du einsteigst.
So kommt der Preis zustande
| Grundpreis | 7,00 € |
| 21,6 km × 3,50 € | 75,60 € |
| Summe | 82,60 € |
Zeitfenster: Tag (Mo-Sa 06-21 Uhr) (Mo–Sa, 06:00–21:00 Uhr)
Preis zu anderen Zeiten
| Zeit | Zeitfenster | Preis |
|---|---|---|
| Mittwoch 14:00 | Tag (Mo-Sa 06-21 Uhr) | 82,60 € |
| Mittwoch 23:00 | Nacht (Mo-Sa 21-06 Uhr) | 86,92 € |
| Sonntag 11:00 | Sonn-/Feiertag ganztägig | 86,92 € |
Und zurück?
Für die Rückfahrt von Schmölln nach Gera gilt der Tarif des dortigen Abholorts (Landkreis Altenburger Land). Sie kostet rund 64,12 €.
Genauen Preis mit Adresse rechnen
Diese Seite rechnet von Ortsmitte zu Ortsmitte. Mit Straße und Hausnummer wird es genauer: Fahrt Gera → Schmölln im Tarifrechner öffnen.
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Häufige Fragen
Was kostet ein Taxi von Gera nach Schmölln?
Die Fahrt kostet nach der amtlichen Taxitarifordnung von Gera rund 82,60 € bei 21,6 km Fahrstrecke. Realistisch liegt der Endbetrag zwischen 78,47 € und 90,86 €, weil Ampeln, Umleitungen und die genaue Adresse den Taxameterstand beeinflussen. Nachts sind es etwa 86,92 €.
Wie lange dauert die Taxifahrt von Gera nach Schmölln?
Für die 21,6 km rechnet der Routendienst mit etwa 28 Minuten reiner Fahrzeit. Im Berufsverkehr dauert es länger.
Welcher Taxitarif gilt auf dieser Strecke?
Es gilt der Tarif des Abholorts, also die Taxitarifordnung für Stadt Gera. Diese Fassung gilt seit dem 01.11.2025. Auf der Rückfahrt gilt dagegen der Tarif von Landkreis Altenburger Land.
Was kostet die Rückfahrt von Schmölln nach Gera?
Bei gleicher Strecke rund 64,12 €, weil dann der Tarif des Abholorts Schmölln gilt.
Ist der angezeigte Preis verbindlich?
Nein. Der Betrag ist ein Schätzwert aus amtlichem Tarif und echter Straßenentfernung. Abgerechnet wird immer das, was das Taxameter am Ende anzeigt. Für Fahrten über die Pflichtfahrzone hinaus darf ein Festpreis vereinbart werden.
Weiter zum Tarif
Tarifquelle: Amtliche Bekanntmachung · gültig ab 01.11.2025 · Strecke berechnet am 14.08.2026
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